Schwangerschaft und die erste Zeit nach der Geburt

Schwanger!

Für manche die Erfüllung eines lang ersehnten Wunsches, für manche eine kleine Katastrophe, für viele mit Freude UND Bedenken verbunden.

Eine Schwangerschaft ist eine Veränderung und wirft Fragen auf, immer wieder, auch über die Geburt hinaus. Laut § 2 SchKG (Schwangerenkonfliktgesetz) hat jede Frau und jeder Mann das Recht, sich in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen beraten zu lassen.

Zuständig für diese Beratung sind Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen.

schwangerschaft

Unser Angebot ist so vielfältig, wie die Fragen und Themen, die für Sie von Interesse sein können:

  • Begleitung durch die Schwangerschaft und nach der Geburt

    Weder die Schwangerschaft noch die Zeit nach der Geburt sind nur mit glücklichen Gefühlen verbunden. Manche bezeichnen die Geburt auch als „ganz normale Lebenskrise“.
    So kann es sein, dass Sie im Leben ganz gut zu Recht gekommen sind, durch die Schwangerschaft aber an die Grenze der Belastbarkeit stoßen. Oder Sie freuen sich sehr über die Schwangerschaft, sind aber auch voller Zweifel und Ängste. Viele Gefühle und Gedanken können Sie beschäftigen.

    Wir beraten Sie einmalig oder auch mehrmals in Form einer „Beratungsreihe“. Bei einer längerfristigen Begleitung vereinbaren wir Termine alle 14 Tage oder auch einmal monatlich.
    Die Beratung soll Entlastung bieten. Sie gibt Ihnen Raum, um gut in Kontakt zu sich und dem Kind zu kommen und sich auch darauf freuen zu können.

  • Beratung zu finanziellen Leistungen

    Wenn ein Kind unterwegs oder schon geboren ist, ist die finanzielle Absicherung ein zentrales Anliegen.

    Wir beraten zu finanziellen Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag. Wir helfen beim Ausfüllen der Anträge, erläutern die Antragswege und rechnen mit Ihnen durch, wie viel Geld Sie nach der Geburt zur Verfügung haben. Auch bei der Durchsetzung der Ansprüche bieten wir im Konfliktfall Unterstützung an. In unserem Download Bereich finden Sie weitere Informationen.

  • Vergabe von Mitteln aus der Bundesstiftung Mutter und Kind

    infoblatt-mutter-und-kindDie „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen.

    In unserer Beratungsstelle können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung stellen. In einem Beratungsgespräch klären wir, ob Sie die Voraussetzungen zur Gewährung eines Zuschusses erfüllen.

  • Beratung zu rechtlichen Regelungen

    Bei uns erhalten Sie Informationen zu rechtlichen Fragestellungen, die in Ihrer speziellen Lebenssituation für Sie von Bedeutung sind. Das können beispielsweise sein: Vaterschaftsanerkennung, Sorge- und Umgangsrecht bei getrennten Eltern, Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Ausbildung mit Kind, Beistandschaft, Mutterschutz, Namensrecht und weitere.

    Wir beantworten gerne Ihre Fragen und nennen Ihnen im Bedarfsfall zuständige Stellen vor Ort.

  • Alleine schwanger, allein erziehend

    Vielleicht haben Sie sich entschieden, Ihr Kind allein zur Welt zur Welt zu bringen und auf zu ziehen, vielleicht sind sie auch ungewollt in diese Situation geraten.
    In jedem Fall ist es wahrscheinlich besonders bedeutsam für Sie zu wissen, welche rechtlichen Regelungen für Sie gelten und wie Sie und ihr Kind finanziell abgesichert sind.

    Wir beraten und informieren Sie zu all Ihren Fragen. Wir bieten Ihnen Raum, um in Ruhe alles überdenken, ordnen und regeln zu können.

  • Gewalt in der Schwangerschaft

    Nicht selten kommt es in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt zu Druck und Gewalt in der Partnerschaft. Diese starke Belastung kann zu einem schwierigen Verlauf der Schwangerschaft führen, als Schwangere bedürfen Sie ja eigentlich einer besonderen Fürsorge.

    Vielleicht fällt es Ihnen schwer darüber zu sprechen, denn besonders in der Schwangerschaft oder wenn das Baby gerade da ist, soll doch eigentlich alles in Ordnung sein. Wir beraten und unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation.  Wenn Ihr Partner gewalttätig ist, ist es sinnvoll, zunächst ein Einzelgespräch zu vereinbaren.

    Sie können gemeinsam mit der Beraterin entscheiden, ob ein Paargespräch sinnvoll ist.

  • Jung schwanger

    Du vermutest oder weißt bereits, dass du schwanger bist? Vielleicht freust du dich darüber, vielleicht ist diese Vorstellung oder Nachricht auch ein Schock für dich.

    Doch egal, ob du geplant oder ungewollt schwanger bist, die Entscheidung darüber, ob du Mutter werden möchtest oder nicht, liegt allein bei dir. Auch wenn du noch minderjährig bist.

    Natürlich ist eine solche Entscheidung nicht einfach und es ist gut, wenn du dir Unterstützung dafür suchst. Denn du hast sicher viele Fragen: wie das überhaupt passieren konnte und ob du tatsächlich schwanger bist. Zum Schwangerschafts- abbruch oder dazu, wie du gut durch die Schwangerschaft kommen kannst. Wovon könntest du leben, wie würde es mit der Schule oder der Ausbildung weiter gehen? Was kommt auf dich zu, wenn du noch nicht Mutter werden möchtest. Wie kannst du mit deinen Eltern und deinem Freund sprechen?

    Was dich auch bewegt, in unserer Beratungsstelle kannst du dir Hilfe holen und dich beraten lassen.

    Auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung findest du wichtige Informationen für deine Situation: www.schwanger-unter-20.de