In unserer Beratungsstelle können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” stellen. In einem Beratungsgespräch klären wir, ob Sie die Voraussetzungen zur Gewährung eines Zuschusses erfüllen.
Die Bundesstiftung hilft schwangeren Frauen in materiellen Notlagen oder mit niedrigem Einkommen durch finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft. Die einmaligen Hilfen der Stiftung werden z. B. für Schwangerschaftskleidung, für die Erstausstattung des Kindes oder für notwendige Einrichtungsgegenstände gewährt.
Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Der Antrag muss VOR der Geburt gestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Termin unter 02171-275 29